Zum Familienrecht gehören Angelegenheiten wie Ehescheidung, Unterhaltspflicht, Sorgerecht und rechtliche Betreuung. Im Scheidungsrecht ist
die Mitwirkung eines Rechtsanwalts vom Gesetzgeber verpflichtend vorgesehen. Den Antrag auf Scheidung einer Ehe kann nur ein Rechtsanwalt,
der von einem der Ehegatten beauftragt und bevollmächtigt worden ist, beim zuständigen Familiengericht einreichen. Der andere Ehegatte muss
ebenfalls einen Anwalt beauftragen, wenn er im Verlauf des Scheidungsverfahrens vor Gericht Anträge stellen will. Nur dann, wenn sich beide
Eheleute nicht nur über den Scheidungsantrag, sondern auch über alle Folgesachen einig sind, kann der „Antragsgegner“ auf einen eigenen
Anwalt verzichten.
Trotzdem sollte bei der Auseinandersetzung nach gescheiterter Ehe niemand leichtfertig auf den Rat eines familienrechtlich spezialisierten
Rechtsanwalts verzichten. Insbesondere dann, wenn aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind, die zum Zeitpunkt der Scheidung noch minderjährig
sind, ist es sinnvoll, sich fachkundig beraten und vertreten zu lassen.
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die sich auf Familienrecht spezialisiert haben, sind nicht nur in der Lage, die Rechte ihrer Mandanten
im Streit zu verteidigen. Sie helfen auch dabei, sinnvolle Kompromisse zu finden. Sorgerecht und Umgangsrecht mit gemeinsamen Kindern
sollten im Interesse dieser Kinder einverständlich geregelt werden. Bei ständigem, eskalierenden Streit drohen nicht nur psychische
Beeinträchtigungen der Kinder, sondern auch behördliche Eingriffe, die bis zum Verlust des Sorgerechts reichen können.
Zu den täglichen Aufgaben der auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwälte gehört das Berechnen von Unterhalt. Minderjährige Kinder haben
einen Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern. In den meisten Fällen leistet der Elternteil, der die Kinder im eigenen Haushalt versorgt,
Naturalunterhalt, während der andere Elternteil eine regelmäßige, monatliche Zahlung schuldet. Die jeweilige Höhe der
Unterhaltsverpflichtung ergibt sich aus einer speziellen Berechnung, bei der das Einkommen des Zahlungspflichtigen ebenso wichtig ist wie
das Alter des berechtigten Kindes und die Anzahl der Unterhaltsberechtigten. Neben der allgemein bekannten „Düsseldorfer Tabelle“ gibt es
zur Unterhaltsberechnung weitere Richtlinien der jeweils örtlich zuständigen Oberlandesgerichte, die dem Familienrechtsanwalt vorliegen.
Natürlich können Sie sich die Düsseldorfer Tabelle auch aus dem Internet herunterladen und selbst den Unterhalt berechnen, der Ihren Kindern
zusteht. Die Berechnung einem Rechtsanwalt für Familienrecht zu überlassen, hat allerdings den Vorteil, dass dieser die aktuelle
Rechtsprechung des für Ihren Wohnbezirk zuständigen Familiengerichts kennt. Außerdem kennt er sich mit der Berücksichtigung von
Selbstbehaltsgrenzen, mit der Absetzbarkeit bestimmter Ausgaben und mit den Voraussetzungen für Sonderbedarf aus. Kommt es zum Rechtsstreit
über die Unterhaltshöhe, vertritt der sachkundige Rechtsanwalt Ihre Interessen auch vor dem Familiengericht.
Unterhaltsansprüche können nicht nur zwischen Eltern und ihren minderjährigen Kindern bestehen. Unterhalt für volljährig gewordene Kinder
folgt jedoch anderen Regeln als Minderjährigen-Unterhalt. Volljährige Personen sind grundsätzlich dazu verpflichtet, sich selbst um ihren
zum Leben notwendigen Unterhalt zu bemühen, also, arbeiten zu gehen. Ausnahme von dieser Regel sind volljährige Kinder, die sich in der
Berufsausbildung befinden. Welche Verpflichtungen die Unterhaltsberechtigten dabei zu erfüllen haben und in welchen Fällen die
Unterhaltszahlungen eingestellt werden können, weiß der auf Familienrecht spezialisierte Rechtsanwalt.
Der Fachanwalt für Familienrecht berät Sie auch dann, wenn für Ihre Eltern nach der Rente Sozialleistungen gezahlt werden müssen und sich
die Frage stellt, ob Sie zur Unterhaltsleistung herangezogen werden können.
Vereinbaren Sie kurzfristig einen Beratungstermin in der Rechtsanwaltskanzlei, wenn familiäre Angelegenheiten zu Rechtsfällen werden
könnten.
Rechtsanwalt
Frank Lindner
Zu den Gärten 10
52355 Düren
Tel.: 02421/993485
Fax.: 02421/993486
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